Nebenkostenabrechnung: Ratgeber für Vermieter einer Eigentumswohnung
Sieben Beiträge zu den Stellen, an denen es bei der Betriebskostenabrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung regelmäßig schiefgeht.
Wer eine Eigentumswohnung vermietet, hat gegenüber anderen Vermietern einen Vorteil: Die Kostenzahlen liegen bereits vor, in der Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung. Genau darin steckt aber auch die häufigste Fehlerquelle. Die Hausgeldabrechnung ist für das Verhältnis zwischen Eigentümer und Eigentümergemeinschaft gemacht, nicht für das Verhältnis zum Mieter – und wer beide Abrechnungen gleichsetzt, legt in aller Regel Kosten um, die dort nicht hingehören, oder verspätet eine Frist, deren Ablauf sich nicht nach der WEG richtet.
Die sechs Beiträge auf dieser Seite behandeln die Stellen, an denen dieser Unterschied konkret wird. Es geht um die vier Pflichtangaben, ohne die eine Nebenkostenabrechnung formell unwirksam ist – mit allen Folgen für die Frist. Es geht um die Posten, die aus der Hausgeldabrechnung nie auf den Mieter dürfen: Erhaltungsrücklage, Verwaltervergütung und vor allem die Abrechnungsspitze, die ausschließlich das Verhältnis zur WEG betrifft. Ein eigener Beitrag gilt der Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB, die den Mieter schützt und nicht den Vermieter – ein Missverständnis, das teuer werden kann. Dazu kommen die Sonderregeln bei Heizkosten und unterjährigem Mieterwechsel, die steuerliche Bescheinigung nach § 35a EStG, von der Ihr Mieter profitiert, und die Frage, wie Sie im Anschluss an eine Abrechnung die Vorauszahlung anpassen dürfen, ohne einen unzulässigen Sicherheitszuschlag einzurechnen.
Jeder Beitrag ist so kurz wie möglich und so lang wie nötig gehalten, mit Verweisen auf die einschlägigen Vorschriften und, wo es sie gibt, auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Wer lieber direkt rechnet, statt zu lesen: Das Werkzeug auf dieser Seite übernimmt die Hausgeldabrechnung und trennt automatisch, was auf den Mieter darf und was nicht.
Alle Ratgeberbeiträge
Formalien Die vier Pflichtangaben der Nebenkostenabrechnung Kostenarten getrennt, Umlagemaßstab, Anteilsberechnung, Abzug der Vorauszahlungen. Fehlt eine davon, gilt die Abrechnung als nicht erstellt. Abgrenzung Was Sie aus der Hausgeldabrechnung nicht umlegen dürfen Erhaltungsrücklage, Verwaltervergütung, Reparaturen – und warum die Abrechnungsspitze der WEG nichts in der Mieterabrechnung zu suchen hat. Sonderfall Sonderumlage auf den Mieter umlegen? Sonderumlagen finanzieren fast immer Instandsetzung und sind deshalb keine Betriebskosten. Wo die eine Ausnahme liegt und was steuerlich davon bleibt. Frist Die Frist zum 31. Dezember – und was sie kostet Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung beim Mieter zugehen. Danach ist die Nachforderung weg, das Guthaben bleibt geschuldet. Mieterwechsel Heizkosten bei Mieterwechsel im laufenden Jahr Zwischenablesung oder Gradtagszahlen – sonst darf der Mieter um 15 Prozent kürzen. Dazu der CO₂-Anteil seit 2023. Steuern § 35a EStG: die Steuerbescheinigung für den Mieter 20 Prozent der Arbeitskosten mindern die Steuer Ihres Mieters. Und die Falle, wenn die Verwaltung zwei Tabellen liefert. Wärmepumpe Heizkosten bei einer Wärmepumpe abrechnen Seit Oktober 2024 gilt die Heizkostenverordnung auch hier. Welche Zähler nötig sind – und warum die CO₂-Kostenaufteilung entfällt. Förderung Förderung für die neue Heizung – was der Mieter davon merkt KfW-Zuschuss bis 80 Prozent, Modernisierungsumlage nach § 559e BGB und die Kappung bei 0,50 Euro je Quadratmeter. Technik Abrechnung mit KI – was sie kann und wo sie scheitert Belege lesen kann eine Erkennung gut, sich selbst kontrollieren nicht. Woran sich jede Zahl gegenprüfen lässt. Danach Vorauszahlung nach der Abrechnung anpassen Genau ein Zwölftel der abgerechneten Kosten. Ein Sicherheitszuschlag darüber hinaus ist unzulässig (BGH VIII ZR 195/07).Nebenkostenabrechnung für eine Eigentumswohnung erstellen: Hausgeldabrechnung hochladen, Positionen prüfen, fertige Abrechnung ausdrucken.
Rechnen und Vorschau kosten nichts.