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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.5 · Stand: 15. September 2026 · Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Anlage

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, Begriffe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der unter hausgeldpilot.de und den zugehörigen Unterseiten bereitgestellten Webangebote und Werkzeuge sowie für alle darüber angebahnten entgeltlichen Leistungen.
  2. Anbieter und Betreiber ist Uygar Cicek, Im Gartenhof 1, 51105 Köln, Deutschland, E-Mail: info@hausgeldpilot.de (nachfolgend „Anbieter“).
  3. „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, die das Angebot aufruft oder verwendet. „Verbraucher“ ist ein Nutzer im Sinne des § 13 BGB, „Unternehmer“ ein Nutzer im Sinne des § 14 BGB.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  5. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abrufbare Fassung dieser Bedingungen. Der Nutzer kann diese Fassung speichern und ausdrucken.

§ 2 Vertragspartner und Zahlungsdienstleister

  1. Der Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung kommt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter nach § 1 Ziffer 2 zustande. Ein Wiederverkäufer ist nicht zwischengeschaltet.
  2. Die Zahlung wird technisch über die Stripe Payments Europe, Limited, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“) abgewickelt. Stripe ist ausschließlich Zahlungsdienstleister und wird hinsichtlich der hier angebotenen Leistung nicht Vertragspartner des Nutzers.
  3. Ansprechpartner für die Leistung, für Zahlung und Rechnungsstellung, für Zahlungsstörungen, für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie für Fragen zur Freischaltung ist demnach ausschließlich der Anbieter.
  4. Bedingungen, die Stripe im Bezahlvorgang anzeigt, betreffen allein das Verhältnis des Nutzers zu Stripe als Zahlungsdienstleister. Sie lassen die Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Anbieter unberührt.

Hinweis zur Einordnung

Das Angebot richtet sich an private Vermieter, die selbst abrechnen – für eine vermietete Eigentumswohnung ebenso wie für ein Mehrfamilienhaus, das ihnen ganz gehört. Es ersetzt keine Hausverwaltung, keine anwaltliche Vertretung und keine steuerliche Beratung.

§ 3 Gegenstand und Grenzen der Leistung

  1. Der Anbieter stellt webbasierte Werkzeuge zur Verfügung, mit denen der Nutzer aus von ihm selbst bereitgestellten Unterlagen ein Abrechnungsdokument für seine Mieter erzeugen kann. Das betrifft zwei Fälle:
    • Eigentumswohnung: Grundlage sind insbesondere die Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung und der Grundbesitzabgabenbescheid.
    • Mehrfamilienhaus: Grundlage sind die Heizkostenabrechnung eines Messdienstes sowie die Rechnungen und Bescheide, die dem Nutzer für das Objekt vorliegen. In diesem Fall erzeugt das Werkzeug Abrechnungsdokumente für mehrere Mieter aus einem Vorgang.
  2. Die geschuldete Leistung besteht ausschließlich in der technischen Bereitstellung dieses Werkzeugs und in der Erzeugung eines Dokuments auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen, bestätigten und freigegebenen Angaben. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
  3. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere:
    • die Prüfung, ob eine einzelne Kostenart nach dem konkreten Mietvertrag des Nutzers auf den Mieter umlagefähig ist;
    • die Prüfung des Mietvertrages, der Wirksamkeit einzelner Klauseln oder der Vereinbarung von Vorauszahlungen;
    • die Prüfung, ob die Abrechnung der WEG-Verwaltung oder die Heizkostenabrechnung eines Messdienstes ihrerseits richtig oder vollständig ist; deren Ergebnisse werden übernommen und nicht nachgerechnet;
    • die Abgrenzung zwischen umlagefähigen Betriebskosten und nicht umlagefähiger Instandhaltung oder Instandsetzung bei einzelnen Rechnungen, insbesondere bei Hausmeister- und Handwerkerrechnungen;
    • die Prüfung, ob und in welcher Höhe bei gemischt genutzten Gebäuden ein Vorwegabzug für gewerbliche Einheiten geboten ist;
    • die Prüfung, ob die vom Nutzer angesetzten Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB entsprechen;
    • die Prüfung, ob die vom Nutzer hochgeladenen Belege für den Abrechnungszeitraum vollständig sind;
    • die Prüfung, ob und mit welchem Ergebnis die Wohnungseigentümerversammlung über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der Vorschüsse beschlossen hat, sowie die Prüfung, ob die zugrunde gelegte Abrechnung der WEG-Verwaltung nachträglich geändert wurde;
    • die Prüfung der Einhaltung der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB im Einzelfall, insbesondere des Zugangs beim Mieter;
    • die Prüfung von Flächen, Miteigentumsanteilen, Verteilerschlüsseln, Zählerständen oder Nutzerwechseln;
    • die Beurteilung heizkostenrechtlicher Fragen, der CO₂-Kostenaufteilung oder haushaltsnaher Dienstleistungen im steuerlichen Einzelfall;
    • der Versand des erzeugten Dokuments an den Mieter.
  4. Zur Erfassung der hochgeladenen Unterlagen setzt der Anbieter automatisierte Verfahren ein, unter anderem Texterkennung und maschinelle Auslesung. Diese Verfahren arbeiten fehlerbehaftet. Eine vollständige, zutreffende oder verlustfreie Erkennung der Unterlagen wird nicht geschuldet und nicht zugesichert. Erkannte Werte sind stets Vorschläge, die der Nutzer zu prüfen hat.
  5. Soweit das Werkzeug eine Gegenrechnung erkannter Positionen gegen die in der Unterlage ausgewiesenen Zwischen- oder Endsummen vornimmt, ist dies eine rein rechnerische Plausibilitätskontrolle. Ihr Ergebnis besagt nicht, dass die zugrunde liegende Abrechnung sachlich oder rechtlich richtig ist.
  6. Ändert die WEG-Verwaltung die Hausgeldabrechnung oder ein Messdienst die Heizkostenabrechnung nach der Nutzung des Werkzeugs, führt dies nicht zu einer automatischen Anpassung eines bereits erzeugten Dokuments. Eine geänderte Abrechnung erfordert einen erneuten Durchlauf durch den Nutzer. Der Anbieter überwacht Änderungen nicht und benachrichtigt hierüber nicht.
  7. Übernimmt der Nutzer beim Anlegen eines neuen Abrechnungsjahres Angaben aus einem früheren Jahr – insbesondere Einheiten, Flächen, Mieter, Verteilerschlüssel oder Vorauszahlungen – so sind dies Übernahmen zur Erleichterung der Eingabe. Sie sind vom Nutzer auf ihre Gültigkeit für das neue Abrechnungsjahr zu prüfen. Der Anbieter prüft nicht, ob sich Flächen, Mietverhältnisse oder Vereinbarungen zwischenzeitlich geändert haben.
  8. Die Verarbeitung hochgeladener Unterlagen erfolgt teils lokal im Browser des Nutzers, teils auf Servern des Anbieters oder von diesem eingesetzter Auftragsverarbeiter. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Kernpunkt

Das Werkzeug rechnet und formatiert. Es entscheidet nicht, was rechtlich richtig ist. Die inhaltliche Verantwortung für die fertige Abrechnung und für ihren Versand an den Mieter trägt ausschließlich der Nutzer.

§ 4 Keine Rechts- und keine Steuerberatung

  1. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 StBerG. Es findet keine rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalls statt.
  2. Das Werkzeug wendet vom Nutzer getroffene Auswahlentscheidungen auf vom Nutzer bereitgestellte Zahlen an. Die Zuordnung einzelner Positionen zu umlagefähigen oder nicht umlagefähigen Kostenarten erfolgt anhand allgemeiner, vorab hinterlegter Regeln und ist ein unverbindlicher Vorschlag. Die Entscheidung trifft der Nutzer.
  3. Sämtliche redaktionellen Inhalte des Angebots, insbesondere Ratgeberbeiträge, Erläuterungen, Musterformulare und Antworten auf häufige Fragen, sind allgemeine Informationen. Sie sind nicht auf den Einzelfall des Nutzers zugeschnitten, ersetzen keine Beratung und begründen keinen Beratungsvertrag.
  4. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich. Der Anbieter schuldet keine fortlaufende Aktualisierung redaktioneller Inhalte und keine Anpassung an nach Vertragsschluss eintretende Änderungen. Angegebene Bearbeitungsstände sind unverbindliche Orientierungswerte. Die gesetzliche Aktualisierungspflicht für das Werkzeug selbst (§ 327f BGB) bleibt hiervon unberührt.
  5. Bei Zweifeln über die Umlagefähigkeit einzelner Positionen, über die Wirksamkeit einer Abrechnung oder über steuerliche Folgen hat der Nutzer eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, einen Mieterverein, einen Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzuziehen.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2. Bei entgeltlichen Leistungen gibt der Nutzer sein Angebot durch Absenden des Bestellformulars im Bezahlvorgang ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung zustande, die dem Nutzer in Textform zugeht.
  3. Bei unentgeltlichen Leistungen kommt ein Nutzungsverhältnis nach Maßgabe des § 10 mit der tatsächlichen Nutzung zustande. Ein Anspruch auf Bereitstellung besteht nicht.
  4. Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht in einer für den Nutzer zugänglichen Form gespeichert. Der Nutzer erhält die Vertragsbedingungen im Bestellvorgang und mit der Bestellbestätigung in Textform.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 6 Preise, Zahlung, Rechnung

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Bestellvorgang ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro.
  2. Maßgeblich für die umsatzsteuerliche Behandlung ist die Angabe im Bestellvorgang und auf der Rechnung. Derzeit wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung). Entfällt diese Regelung, weist der Anbieter die Umsatzsteuer künftig aus; für bereits geschlossene Verträge bleibt es bei dem im Bestellvorgang ausgewiesenen Endpreis.
  3. Welche Zahlungsarten zur Verfügung stehen, zeigt der Bezahlvorgang. Sie werden technisch von Stripe bereitgestellt; auf ihre Verfügbarkeit im Einzelfall hat der Anbieter keinen Einfluss.
  4. Die Rechnung stellt der Anbieter. Sie wird über den Zahlungsdienstleister erzeugt und dem Nutzer in Textform an die im Bezahlvorgang angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, die Bereitstellung der entgeltlichen Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.

§ 7 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung am Ende dieser Bedingungen.
  2. Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Vertragsausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher
    • ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
    • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert,
    und der Anbieter dem Verbraucher eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Die entsprechende Erklärung gibt der Verbraucher im Bestellvorgang ab.
  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit Nutzern, die keine Verbraucher sind.

§ 8 Freischaltung und Nutzungsrechte

  1. Der Umfang der entgeltlichen Leistung bemisst sich, soweit im Bezahlvorgang nicht anders angegeben, nach einer Wohnung und einem Abrechnungszeitraum. Innerhalb dieses Umfangs kann der Nutzer die Abrechnungsdokumente für diese Wohnung erzeugen und korrigieren, so oft er will. Eine weitere Wohnung oder ein weiterer Abrechnungszeitraum ist eine weitere Leistung.
  2. Nach Zahlungseingang wird die entgeltliche Funktion im vereinbarten Umfang unmittelbar freigeschaltet. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Bezahlvorgang.
  3. Die Freischaltung wird auf dem Gerät gespeichert, auf dem bezahlt wurde; ruft der Nutzer das Werkzeug dort später erneut auf, steht sie wieder zur Verfügung. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Auf einem anderen Gerät oder nach dem Leeren des Browserspeichers stellt der Anbieter die Freischaltung auf Anfrage wieder her; maßgeblich ist die im Bezahlvorgang angegebene E-Mail-Adresse. Die fertigen Dokumente hat der Nutzer zu diesem Zeitpunkt bereits erhalten – als Download und per E-Mail.
  4. Der Nutzer erhält an den erzeugten Dokumenten das Recht, sie für eigene Zwecke der Abrechnung gegenüber seinen Mietern zu verwenden, zu vervielfältigen und weiterzugeben.
  5. An der Website, dem Werkzeug, dessen Quellcode, den Vorlagen, redaktionellen Texten und Gestaltungselementen verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Dem Nutzer wird insoweit nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer und im Umfang der vertragsgemäßen Nutzung eingeräumt.
  6. Unzulässig sind insbesondere:
    • die automatisierte Abfrage, das systematische Auslesen oder das Vervielfältigen von Inhalten des Angebots über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus;
    • der Weiterverkauf, die Vermietung oder die entgeltliche Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen für Dritte mittels des Werkzeugs, sofern hierfür kein gesondertes Nutzungsrecht vereinbart wurde;
    • Eingriffe in Programmabläufe, das Umgehen der Lizenzprüfung sowie Zurückentwicklung, soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG dies zwingend gestatten;
    • Maßnahmen, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit des Angebots beeinträchtigen.
  7. Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen Absatz 3 oder Absatz 6 ist der Anbieter berechtigt, die betroffene Freischaltung nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Bereits erzeugte Dokumente bleiben davon unberührt. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten.

§ 9 Mitwirkung und Prüfobliegenheit des Nutzers

  1. Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Verwendung der hochgeladenen Unterlagen berechtigt ist und dass er die für die enthaltenen personenbezogenen Daten erforderliche Rechtsgrundlage hat.
  2. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Eingaben, insbesondere der Angaben zu Abrechnungszeitraum, Mietvertrag, Vorauszahlungen, Flächen, Nutzungszeiträumen, Leerstandszeiten und zur Auswahl der umzulegenden Positionen. Bei der Abrechnung eines Mehrfamilienhauses gilt dies zusätzlich für die Vollständigkeit der Belege und für die Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Kostenarten.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, das erzeugte Dokument vor der Verwendung vollständig zu prüfen und mit seinen Originalunterlagen abzugleichen. Diese Prüfung ist eine wesentliche Obliegenheit des Nutzers. Erkennbare Abweichungen darf der Nutzer nicht ungeprüft an den Mieter weitergeben.
  4. Der Nutzer bestätigt die Freigabe des Dokuments ausdrücklich im Werkzeug. Mit der Freigabe erklärt er, die Prüfung nach Absatz 3 vorgenommen zu haben. Erzeugt das Werkzeug Dokumente für mehrere Mieter, gilt die Freigabe für alle Dokumente des Vorgangs; der Nutzer hat sie einzeln zu prüfen.
  5. Weist das Werkzeug auf eine fehlgeschlagene Prüfung oder auf eine offene Angabe hin, hat der Nutzer dem nachzugehen, bevor er das Dokument verwendet. Übergeht er einen solchen Hinweis, geschieht dies auf seine Verantwortung.
  6. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die Abrechnung dem Mieter rechtzeitig zugeht, und dokumentiert den Zugang eigenverantwortlich.
  7. Verletzt der Nutzer diese Obliegenheiten, ist ein hierauf beruhender Schaden nach § 254 BGB in dem Umfang zu berücksichtigen, in dem der Nutzer ihn verursacht hat.

§ 10 Unentgeltliche Leistungen

  1. Teile des Angebots werden unentgeltlich bereitgestellt, insbesondere Musterformulare, Ratgeberbeiträge, Rechenvorschauen und Testfunktionen.
  2. Auf die Bereitstellung unentgeltlicher Leistungen besteht kein Anspruch. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern, einschränken oder ohne Vorankündigung einstellen.
  3. Für unentgeltliche Leistungen haftet der Anbieter – unbeschadet des § 13 Absatz 1 – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§§ 521, 599 BGB entsprechend).
  4. Musterformulare sind allgemeine Vorlagen ohne Prüfung des Einzelfalls. Ihre Eignung für den konkreten Zweck des Nutzers wird nicht zugesichert.

§ 11 Verfügbarkeit und Weiterentwicklung

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet.
  2. Vorübergehende Einschränkungen durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, notwendige Anpassungen, Störungen bei Vorlieferanten oder Ereignisse höherer Gewalt begründen keinen Mangel.
  3. Der Anbieter darf das Werkzeug weiterentwickeln und einzelne Funktionen ändern, solange der vertraglich geschuldete Leistungszweck nach § 3 erhalten bleibt und die Änderung für den Nutzer zumutbar ist.
  4. Der Nutzer ist für eine geeignete technische Umgebung selbst verantwortlich, insbesondere für einen aktuellen Browser mit aktiviertem JavaScript und eine funktionsfähige Internetverbindung.
  5. Der Nutzer sichert von ihm benötigte Ergebnisse selbst. Der Anbieter schuldet keine dauerhafte Aufbewahrung erzeugter Dokumente.

§ 12 Mängelrechte

  1. Für die entgeltliche Bereitstellung digitaler Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, gegenüber Verbrauchern insbesondere die §§ 327 ff. BGB.
  2. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn eine Abweichung darauf beruht, dass der Nutzer unzutreffende, unvollständige oder unleserliche Angaben oder Unterlagen bereitgestellt oder Positionen abweichend ausgewählt hat. Hat der Nutzer die Prüfung nach § 9 Absatz 3 unterlassen, berührt dies das Vorliegen eines Mangels nicht; es kann sich jedoch nach § 254 BGB auf einen Schadensersatzanspruch auswirken.
  3. Der Nutzer zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
  4. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, Arglist, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus einer Garantie. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    • für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
    • im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie und
    • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Die Begrenzung nach Absatz 2 gilt auch für die persönliche Haftung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
  5. Bei der Beurteilung des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens ist zu berücksichtigen, dass die geschuldete Leistung nach § 3 in der technischen Erzeugung eines Dokuments aus Nutzerangaben besteht und dass dem Nutzer nach § 9 Absatz 3 eine eigene Prüfung des Ergebnisses obliegt.
  6. Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche Nachteile, die daraus entstehen, dass eine Abrechnung formell oder materiell unwirksam ist, dass eine Nachforderung nach § 556 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist, dass Positionen nach dem Mietvertrag nicht umlagefähig waren oder dass der Mieter der Abrechnung widerspricht – es sei denn, dem Anbieter fällt insoweit eine Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder Absatz 2 zur Last.
  7. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer eingetreten wäre.
  8. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
  2. Soweit der Nutzer Unterlagen hochlädt, die personenbezogene Daten Dritter enthalten – insbesondere seiner Mieter, deren Namen, Wohnungen, Nutzungszeiten und Zahlungen, oder weiterer Wohnungseigentümer – ist der Nutzer für diese Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet diese Daten insoweit als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
  3. Für diese Verarbeitung gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der diesen Bedingungen als Anlage beigefügt ist. Er nennt Zweck, Dauer, Schutzmaßnahmen und Unterauftragsverarbeiter.
  4. Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Daten berechtigt ist und seinen eigenen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen nachkommt.
  5. Freigabeprotokoll. Gibt der Nutzer eine Abrechnung im Werkzeug frei, speichert der Anbieter zu Zwecken der Nachweisführung, welche Prüfungen zu diesem Zeitpunkt angeschlagen haben und welche Bestätigungen der Nutzer abgegeben hat, zusammen mit einer im Browser gebildeten Prüfsumme der Eingabedaten. Namen, Anschriften, Beträge und Angaben zu Mietern werden dabei nicht im Klartext übermittelt und nicht gespeichert; aus der Prüfsumme lassen sich die Daten nicht zurückrechnen. Wer dieselben Eingabedaten hat, kann sie jedoch nachbilden und das Protokoll so zuordnen; das Protokoll ist deshalb pseudonym, nicht anonym. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse beider Seiten an der Beweissicherung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Nutzer erhält eine Protokollnummer und kann das Protokoll über die Prüfsumme abrufen. Das Protokoll wird nach drei Jahren gelöscht.
  6. Der Nutzer unterlässt es, Unterlagen hochzuladen, die für den Abrechnungszweck nicht erforderlich sind, insbesondere Daten besonderer Kategorien nach Art. 9 DSGVO.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Nutzer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  3. Der Anbieter darf einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Überträgt er das Vertragsverhältnis im Ganzen, wird der Nutzer hierüber in Textform informiert; ihm steht in diesem Fall das Recht zu, innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten (§ 309 Nr. 10 BGB).

§ 16 Änderung dieser Bedingungen

  1. Für abgeschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung fort. Eine spätere Fassung wird nur wirksam, wenn der Nutzer ihr zustimmt.
  2. Für neue Verträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf dieser Seite abrufbare Fassung.
  3. Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Anbieter diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte technische Umgebung erforderlich ist und der Nutzer dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Nicht auf diesem Weg geändert werden können der Leistungsumfang nach § 3, das Entgelt und die Haftung nach § 13; hierfür bedarf es stets einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Anbieter teilt die Änderung in Textform mit einer Frist von sechs Wochen mit. Widerspricht der Nutzer nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Nutzer, kann jede Partei das Dauerschuldverhältnis zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der sich aus den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates ergibt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Uygar Cicek, Im Gartenhof 1, 51105 Köln, Deutschland, E-Mail: info@hausgeldpilot.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt, wenn wir mit der Vertragsausführung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt haben.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An Uygar Cicek, Im Gartenhof 1, 51105 Köln, Deutschland, info@hausgeldpilot.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) / erhalten am (*)   ____________________

Name des/der Verbraucher(s)   ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)   ____________________

Datum   ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

(*) Unzutreffendes streichen.