Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht
Vertrauen

Datenschutz und Sicherheit

Stand: 15. September 2026

Auf einer Hausgeldabrechnung stehen Namen, Beträge und oft die Daten Ihrer Mieter. Hier steht knapp, wo diese Daten hingehen, wie lange sie bleiben und womit wir sie schützen. Verbindlich sind die Datenschutzerklärung und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Server in Deutschland Website und Dienst laufen bei der IONOS SE, die Postfächer bei der wint.global GmbH in Düsseldorf. Mit beiden besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Ihre Eingaben bleiben im Browser Namen, Anschriften, IBAN und Beträge, die Sie eintragen, erreichen unseren Server erst beim Versand der fertigen Abrechnung – und werden dort nicht gespeichert.
Keine Cookies, kein Tracking Kein Analysedienst eines Dritten, keine Werbenetzwerke. Schriften und Programme kommen vom eigenen Server.
KI offen benannt Scans und Fotos liest eine KI von OpenAI. Nach Angaben von OpenAI werden die Daten nicht zum Training verwendet und höchstens 30 Tage vorgehalten.

Was mit Ihren Unterlagen geschieht

  1. Zuerst liest Ihr Browser. Ein digital erzeugtes PDF wird auf Ihrem Gerät ausgelesen und berechnet; die Datei verlässt es dabei nicht.
  2. Bei Bedarf liest eine KI. Bei Scans und Fotos – und wenn die gelesenen Zahlen nicht zu den Summen des Dokuments passen – gehen Abbilder der Seiten über unseren Server an OpenAI. Unser Server hält sie nur für die Dauer der Anfrage im Arbeitsspeicher. Das steht am Dateifeld, bevor Sie eine Datei auswählen.
  3. Es geht auch ohne. Alle Positionen lassen sich von Hand eintragen; dann verlässt keine Datei Ihren Rechner.

Ausführlich, mit Schaubild: Werden meine Dokumente hochgeladen?

Was wir speichern – und wie lange

WasWoWie lange
Hochgeladene Unterlagen und SeitenbilderArbeitsspeicher unseres Servers nur für die Dauer der Anfrage
Seitenbilder bei OpenAIOpenAI nach Angaben des Anbieters höchstens 30 Tage (Erkennung von Missbrauch)
Fertige Abrechnung beim Versand (PDF und Word)Arbeitsspeicher, danach nur Ihr Postfach nur während des Versands; unzustellbare Rückläufer höchstens 30 Tage
Kauf: interner Schlüssel, Kennung bei Stripe, Betrag, Zeitpunkte – ohne Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und ohne Angaben zum ObjektDatenbank auf unserem Server bis zu zehn Jahre (handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung)
Freigabeprotokoll im Werkzeug für Mehrfamilienhäuser (Prüfsumme, pseudonym) Datenbank auf unserem Serverdrei Jahre
Zugriffs- und Systemprotokolle mit IP-AdresseServersieben Tage
Ihre Anfragen per E-Mail oder Kontaktformularunser Postfach bis Ihr Anliegen erledigt ist, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht
Reichweitenmessung: Ereignis, Seite, Stunde – ohne IP-Adresse, ohne Kennung Datenbank auf unserem Serverohne Frist; eine Zuordnung zu Ihnen ist nicht möglich
Formatmerkmal einer Abrechnung: nicht umkehrbarer Prüfwert aus Absenderzeile und Tabellenüberschrift – ohne Beträge, Namen und Datei Datenbank auf unserem Serverohne Frist
Sicherungskopien der Datenbanken – ohne Unterlagen und Abrechnungen Server und ein Rechner des Betreibers in Deutschland14 bzw. 60 Tage
Rechnung: Ihr Name und Ihre Anschrift, dazu Objektanschrift, Wohnung und Abrechnungszeitraum – keine Angaben Ihrer Mieterin unserem Stripe-Konto bis zu zehn Jahre (steuerrechtliche Aufbewahrung)
Karten- und Kontodatenausschließlich bei Stripe nach den Regeln von Stripe; unser Server sieht sie nie

Wer außer uns beteiligt ist

UnternehmenAufgabeVertrag
IONOS SE, MontabaurServer: Website, Erkennung, Versand Auftragsverarbeitung, Deutschland
wint.global GmbH, DüsseldorfE-Mail-Postfächer Auftragsverarbeitung, Deutschland
OpenAI Ireland Ltd., DublinKI-Auslesung von Seitenbildern Auftragsverarbeitung; Weitergabe in die USA durch OpenAI auf Grundlage von Standardvertragsklauseln oder eines Angemessenheitsbeschlusses
Stripe Payments Europe, Limited, DublinZahlung und Rechnung eigener Verantwortlicher, kein Auftragsverarbeiter

Andere Empfänger gibt es nicht. Wir verkaufen keine Daten und geben sie nicht zu Werbezwecken weiter.

Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Sie

Für die Daten Ihrer Mieter sind Sie verantwortlich, wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag. Den dafür nötigen Vertrag nach Art. 28 DSGVO müssen Sie nicht anfragen und nicht unterschreiben: Er ist Anlage unserer AGB und gilt mit jeder Nutzung. Er nennt Zweck, Dauer, Schutzmaßnahmen und alle Unterauftragsverarbeiter.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung lesen – über die Druckfunktion Ihres Browsers können Sie ihn als PDF für Ihre Unterlagen speichern.

Wie wir den Server schützen

Was wir nicht versprechen

Fragen, Auskunft, Löschung

Eine formlose E-Mail an info@hausgeldpilot.de genügt. Stellen wir eine Verletzung des Schutzes Ihrer Daten fest, informieren wir Sie unverzüglich (§ 10 des Vertrages zur Auftragsverarbeitung). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Kernpunkt

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Unterlagen liest zuerst Ihr Browser, bei Scans eine KI von OpenAI – ohne Speicherung bei uns. Server und Postfächer stehen in Deutschland, jeder Beteiligte ist vertraglich gebunden, und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Ihre Mieterdaten haben Sie mit den AGB schon.