Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht

Am 1. Januar ist Ihre Nachforderung weg. Das Guthaben nicht.

Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB wirkt nur in eine Richtung. Sie schützt den Mieter, nicht Sie – und genau das übersehen die meisten Kleinvermieter.

Zeitstrahl: Abrechnungszeitraum 2025, danach zwölf Monate bis zum Stichtag 31. Dezember 2026. Nach dem Stichtag ist die Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen, ein Guthaben des Mieters bleibt geschuldet.
Schaubild 1Die Frist des § 556 Abs. 3 BGB im Überblick. Der Stichtag bezieht sich auf den Zugang beim Mieter, nicht auf das Absenden.

Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absenden

Die Abrechnung muss dem Mieter zugehen, also in seinen Machtbereich gelangen. Wer am 31. Dezember abends einwirft, ist nach der Rechtsprechung zu spät. Im Streitfall müssen Sie den Zugang beweisen – ein Einwurf-Einschreiben mit Sendungsnummer und Einlieferungsdatum ist dafür der praktikabelste Nachweis.

Was genau verfällt – und was nicht

Ausgeschlossen ist Ihre Nachforderung, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Der Betrag ist nicht gestundet, er ist weg. Ein Guthaben müssen Sie dagegen auch verspätet auszahlen. Wer aus Zeitmangel gar nicht abrechnet, verliert also nur auf einer Seite. Bleibt eine rechtzeitig zugegangene Nachforderung unbezahlt, hilft eine schriftliche Erinnerung: Mahnung zur Nachzahlung.

Ihr Mieter hat einen Anspruch

Die Abrechnung ist keine Gefälligkeit, sondern Ihre Pflicht. Bleibt sie nach Fristablauf aus, darf Ihr Mieter die laufenden Vorauszahlungen zurückbehalten, bis Sie liefern. Auch die Einsicht in die Belege kann er verlangen und bis dahin die Zahlung der Nachforderung verweigern.

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Die Frist läuft. Die Abrechnung dauert zehn Minuten.

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Wenn die Verwaltung zu spät liefert

Kein Entschuldigungsgrund. Ihre Frist gegenüber dem Mieter läuft unabhängig davon, wann die Hausgeldabrechnung bei Ihnen eintrifft. Die Rechtsprechung mutet Ihnen zu, notfalls anhand eigener Unterlagen abzurechnen und später zu korrigieren – eine inhaltliche Korrektur ist möglich, eine formelle nicht.

Die Gegenfrist des Mieters

Gegenüberstellung: Der Vermieter hat zwölf Monate zum Abrechnen, danach ist die Nachforderung ausgeschlossen. Der Mieter hat ab Zugang zwölf Monate für Einwendungen, danach sind diese ausgeschlossen.
Schaubild 2Zwei Fristen von je zwölf Monaten, die nacheinander laufen. Die zweite beginnt erst mit dem Zugang der Abrechnung beim Mieter.

Ab Zugang hat Ihr Mieter zwölf Monate Zeit, Einwendungen mitzuteilen. Danach sind sie grundsätzlich ausgeschlossen. Deshalb steht der Hinweis darauf in jeder Abrechnung, die dieses Werkzeug erzeugt.

Der Kalender einer Abrechnung

Beispiel für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres.

31. Dezember
Ende des Abrechnungszeitraums. Ab hier läuft Ihre Frist.
Frühjahr bis Herbst
Die Hausgeldabrechnung kommt, oft erst nach der Eigentümerversammlung. Warten Sie nicht darauf, wenn es eng wird – die Frist gegenüber Ihrem Mieter läuft unabhängig davon.
31. Dezember Folgejahr
Letzter Tag für den Zugang der Abrechnung beim Mieter. Danach ist die Nachforderung ausgeschlossen, ein Guthaben bleibt geschuldet. Wer am 31. Dezember abends einwirft, ist nach der Rechtsprechung zu spät.
+ 30 Tage
Übliche Zahlungsfrist für die Nachzahlung. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht; angemessen sind zwei bis vier Wochen.
+ 2 Monate
Die angepasste Vorauszahlung wird fällig, sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang.
+ 12 Monate
Ende der Einwendungsfrist des Mieters. Was er bis dahin nicht gerügt hat, ist grundsätzlich erledigt.

Häufige Fragen zur Abrechnungsfrist

Gilt die Frist auch, wenn der Mieter schon ausgezogen ist?

Ja. Die Zwölfmonatsfrist knüpft an das Ende des Abrechnungszeitraums an, nicht an das Ende des Mietverhältnisses. Bei einem unterjährigen Auszug rechnen Sie den vollen Abrechnungszeitraum ab und weisen den zeitanteiligen Anteil des Mieters aus. Die Frist selbst verkürzt sich dadurch nicht.

Kann ich eine bereits versandte Abrechnung noch korrigieren?

Inhaltliche Korrekturen zugunsten des Mieters sind auch nach Fristablauf möglich. Eine Nachforderung nach oben ist es nicht, wenn die Frist abgelaufen ist und Sie die Versäumung zu vertreten haben. Formelle Mängel – etwa eine fehlende Pflichtangabe – lassen sich nach Fristablauf nicht mehr heilen; die Abrechnung gilt dann als nicht erfolgt.

Wie weise ich den Zugang beim Mieter nach?

Im Streitfall tragen Sie die Beweislast. Ein Einwurf-Einschreiben mit Sendungsnummer und Auslieferungsbeleg ist der praktikabelste Nachweis. Ein Übergabe-Einschreiben ist riskanter, weil ein nicht abgeholter Brief nicht zugeht. Ein einfacher Briefeinwurf mit Zeugen ist möglich, aber schwächer.

Der 31. Dezember fällt auf ein Wochenende – verschiebt sich die Frist?

Nein. Die Verlängerung auf den nächsten Werktag nach § 193 BGB gilt für Leistungs- und Erklärungsfristen, nicht für die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 BGB. Planen Sie den Versand so, dass der Zugang mit Sicherheit im alten Jahr liegt.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Sorgfältig zusammengestellt, ersetzt im Einzelfall aber keine Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei für Mietrecht, den Mieterverein oder Haus & Grund. Rechtsprechung und Gesetzeslage ändern sich.

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