Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht
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Muster: So sieht Ihre Nebenkostenabrechnung aus

Diese drei Blätter hat hausgeldpilot.de erzeugt – aus einer ganz normalen Hausgeldabrechnung, wie Ihre Verwaltung sie verschickt. Sie tippen nichts ab: Sie laden die Abrechnung hoch, die Kostenarten, Verteilerschlüssel und Beträge werden automatisch erkannt und gegen die Summen Ihrer Verwaltung gegengerechnet. Sie entscheiden nur noch, was auf den Mieter umgelegt wird. Namen und Beträge hier sind erfunden, alles andere ist genau das, was Sie am Ende in der Hand halten.

Martina Berger · Lindenweg 12 · 76133 Karlsruhe
Herrn Thomas Kern Ahornstraße 8 76133 Karlsruhe
Karlsruhe, den 12. März 2026

Betriebskostenabrechnung 2025

Ahornstraße 8, 76133 Karlsruhe · 2. OG rechts

Sehr geehrter Herr Kern,

die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 habe ich fertiggestellt. Die Berechnung im Einzelnen finden Sie in Anlage 1. Die darin enthaltenen Lohnanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können, stehen in Anlage 2.

1. Betriebskostenabrechnung laut Anlage 1

Summe der umlagefähigen Kosten laut Anlage 13.000,42 €
abzüglich Ihrer Vorauszahlungen− 2.748,00 €
Nachzahlung252,42 €

Bitte überweisen Sie 252,42 € bis zum 26.03.2026 auf das folgende Konto:

Martina Berger
IBAN DE02 1203 0000 0000 2020 51
Verwendungszweck: Betriebskostenabrechnung 2025

2. Von Ihnen zu leistende Zahlungen

Ab dem 01.05.2026 passe ich die monatliche Vorauszahlung von 229,00 € auf 251,00 € an (§ 560 Abs. 4 BGB); die Herleitung steht in Anlage 1. Bitte ändern Sie Ihren Dauerauftrag.

monatlich bis 30.04.2026 einmalig bis 26.03.2026 monatlich ab 01.05.2026
Nettokaltmiete740,00740,00
Betriebskostenvorauszahlung229,00251,00
Nachzahlung aus dieser Abrechnung252,42
Zu zahlender Betrag in EUR969,00252,42991,00

Zur Nachprüfung liegen die Belege bei. Die Einzelabrechnung meiner Hausverwaltung ist auf mich als Eigentümer ausgestellt und enthält auch Kosten, die nicht auf Sie umgelegt werden; maßgeblich für Sie ist Anlage 1. Fehlt Ihnen ein Beleg – auch der Grundsteuerbescheid oder die Heizkostenabrechnung –, sagen Sie mir Bescheid; ich lege ihn vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Berger

Anlage 1 zur Betriebskostenabrechnung 2025

MieterHerrn Thomas Kern
WohnungAhornstraße 8, 76133 Karlsruhe, 2. OG rechts
Abrechnungszeitraum01.01.2025 bis 31.12.2025
Ihr Nutzungszeitraum01.01.2025 bis 31.12.2025 (gesamter Zeitraum)
Kostenart Gesamtkosten EUR Umlageschlüssel Maßstab gesamt Ihr Maßstab Ihre Kosten EUR
Heizung und Warmwasser18.402,55Heizkostenabrechnung18.402,551.104,151.104,15
Wasser und Abwasser6.240,80Wohnfläche in qm1.842,0074,50252,41
Grundsteuer182,40direkt182,40
Müllbeseitigung4.128,00Miteigentumsanteile1.000,0041,00169,25
Gebäudereinigung7.914,60Miteigentumsanteile1.000,0041,00324,50
Hauswart9.620,00Miteigentumsanteile1.000,0041,00394,42
Gartenpflege3.180,00Miteigentumsanteile1.000,0041,00130,38
Beleuchtung Gemeinschaft1.276,40Miteigentumsanteile1.000,0041,0052,33
Aufzugsbetriebskosten4.905,00Miteigentumsanteile1.000,0041,00201,11
Gebäudeversicherung2.635,00Miteigentumsanteile1.000,0041,00108,04
Schornsteinfeger468,00Miteigentumsanteile1.000,0041,0019,19
Wartung Rauchwarnmelder1.030,00Miteigentumsanteile1.000,0041,0042,23
Straßenreinigung488,00Miteigentumsanteile1.000,0041,0020,01
Summe der umlagefähigen Kosten3.000,42
abzüglich Ihrer Vorauszahlungen− 2.748,00
Abrechnungsergebnis: Nachzahlung252,42

Der Umlageschlüssel nennt den Maßstab, nach dem die Gesamtkosten des Gebäudes auf Ihre Wohnung verteilt worden sind; „direkt“ bedeutet, dass die Kosten unmittelbar Ihrer Wohnung zugeordnet sind und nicht verteilt werden. „Maßstab gesamt“ ist der Maßstab des ganzen Gebäudes, „Ihr Maßstab“ der auf Ihre Wohnung entfallende Teil davon. Gesamtkosten geteilt durch „Maßstab gesamt“, multipliziert mit „Ihr Maßstab“, ergibt Ihre Kosten. Ihr Mietverhältnis umfasst den gesamten Abrechnungszeitraum; eine zeitanteilige Kürzung war nicht erforderlich.

Festsetzung der monatlichen Vorauszahlung ab 01.05.2026

Vorauszahlung bisher EUR Differenz EUR neu EUR
Betriebskostenvorauszahlung229,00+ 22,00251,00

Der neue Betrag entspricht einem Zwölftel der oben abgerechneten Kosten (§ 560 Abs. 4 BGB). Ein Sicherheitszuschlag darüber hinaus ist nicht zulässig (BGH VIII ZR 195/07). Er gilt ab dem übernächsten Monat, damit Ihnen zwischen Zugang und erster Zahlung Zeit bleibt.

Anlage 2 zur Betriebskostenabrechnung 2025

MieterHerrn Thomas Kern
WohnungAhornstraße 8, 76133 Karlsruhe, 2. OG rechts
Abrechnungszeitraum01.01.2025 bis 31.12.2025
Ihr Nutzungszeitraum01.01.2025 bis 31.12.2025 (gesamter Zeitraum)

In den in Anlage 1 abgerechneten Kosten sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen enthalten. Sie können dafür eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen. Die Beträge sind auf Ihren Anteil bezogen:

Kategorie Kostenart Kostentyp Ihre Kosten EUR
Haushaltsnahe DienstleistungenGebäudereinigungLohn228,15
HauswartLohn311,80
GartenpflegeLohn92,04
Zwischensumme Haushaltsnahe Dienstleistungen · § 35a Abs. 2 EStG631,99
HandwerkerleistungenAufzugsbetriebskostenLohn148,81
Wartung RauchwarnmelderLohn42,23
SchornsteinfegerLohn19,19
Zwischensumme Handwerkerleistungen · § 35a Abs. 3 EStG210,23

Ob und in welcher Höhe sich daraus eine Ermäßigung ergibt, richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen; die Höchstbeträge des § 35a EStG gelten je Haushalt und Kalenderjahr. Für die Richtigkeit der nachrichtlich aufgeführten Beträge wird keine Haftung übernommen.

Musterabrechnung von hausgeldpilot.de – alle Namen, Anschriften und Beträge sind erfunden. Ihre eigene Abrechnung entsteht aus Ihrer Hausgeldabrechnung; dahinter hängen die passenden Seiten Ihrer Verwaltung als Beleg.

Drei Blätter, DIN A4, ohne Wasserzeichen – fertig zum Kuvertieren oder zum Versand per E-Mail. Anlage 2 entfällt, wenn Ihre Hausgeldabrechnung keinen Ausweis nach § 35a EStG enthält.

Was Sie darin sehen

Was hier nicht abgebildet ist

Die Belegseiten. Hinter den drei Blättern hängen die Seiten Ihrer Hausverwaltung – die Einzelabrechnung, die Bescheinigung nach § 35a EStG und, falls vorhanden, die Heizkostenabrechnung des Messdienstes. Das sind die Belege, die Ihr Mieter nach § 259 BGB anfordern darf; sie liegen dann schon bei. Was ihn nichts angeht – Einladung zur Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Verwaltervertrag, die Rücklage – wird vorher aussortiert.

Der Unterschied ist wichtiger, als er aussieht: Die Einzelabrechnung Ihrer Verwaltung ist der Nachweis, den Ihr Mieter verlangen kann. Die Abrechnung selbst sind die drei Blätter davor. Wer dem Mieter nur ein Anschreiben und die Unterlagen der Verwaltung schickt, lässt ihn rechnen – und eine Abrechnung, die der Mieter nicht ohne Hilfsmittel nachvollziehen kann, ist formell angreifbar. Warum das so ist, steht im Ratgeber: Die Hausgeldabrechnung ist nicht Ihre Abrechnung.

Ihre eigene Nebenkostenabrechnung: bis hierher kostenlos

Laden Sie die Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung hoch – als PDF, als Scan oder als Foto. Die Positionen werden erkannt, gegen die Summen der Verwaltung gegengerechnet, und Sie sehen Ihr eigenes Ergebnis in Euro. Erst das lesbare Dokument kostet, einmalig und ohne Abonnement.

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