Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht

CO₂-Kosten aufteilen: was Vermieter einer Eigentumswohnung tragen

Kurz: Wer mit Erdgas oder Heizöl heizt, zahlt einen CO₂-Preis. Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter diese Kosten. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr trägt der Vermieter. Fehlt die Aufteilung in Ihrer Abrechnung, darf Ihr Mieter seine Heizkosten um 3 Prozent kürzen.

Worum es geht

Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl wird ein CO₂-Preis erhoben. Er steckt in den Heizkosten und damit in Ihrer Hausgeldabrechnung. Früher zahlte ihn der Mieter allein über die Heizkosten. Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, wer welchen Teil trägt.

Die Idee dahinter: Der Mieter kann sparsam heizen, aber er kann das Gebäude nicht dämmen. Deshalb hängt der Anteil des Vermieters davon ab, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter ausstößt.

Das Stufenmodell

CO₂-Ausstoß pro m² Wohnfläche und JahrMieterVermieter
unter 12 kg100 %0 %
12 bis unter 17 kg90 %10 %
17 bis unter 22 kg80 %20 %
22 bis unter 27 kg70 %30 %
27 bis unter 32 kg60 %40 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
37 bis unter 42 kg40 %60 %
42 bis unter 47 kg30 %70 %
47 bis unter 52 kg20 %80 %
52 kg und mehr5 %95 %

Ein gut gedämmtes, neues Haus liegt meist in den unteren Stufen. Ein unsaniertes Haus mit alter Gasheizung landet schnell bei 50 Prozent und mehr für den Vermieter.

Woher Sie die Zahlen bekommen

Bei einer Eigentumswohnung rechnen Sie die Stufe nicht selbst aus. Das ganze Gebäude wird eingestuft, und die Zahlen kommen in der Regel vom Messdienst:

So kommt es in die Abrechnung

Der Anteil des Vermieters wird von den Heizkosten abgezogen. Ein erfundenes Beispiel:

Betrag
Heizkosten Ihrer Wohnung laut Messdienst1.184,20 €
darin CO₂-Kosten120,00 €
Einstufung des Gebäudes27 bis unter 32 kg, Vermieter 40 %
Anteil Vermieter: 40 % von 120,00 €− 48,00 €
Heizkosten für den Mieter1.136,20 €

Schreiben Sie die Aufteilung nachvollziehbar in die Abrechnung oder legen Sie die Heizkostenabrechnung des Messdienstes bei, wenn die Aufteilung dort schon steht.

Was passiert, wenn die Aufteilung fehlt

Weist der Vermieter die CO₂-Aufteilung nicht aus, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Bei 1.184,20 € Heizkosten sind das 35,53 €. Das ist oft weniger als der richtige Vermieteranteil. Trotzdem sollten Sie die Aufteilung nicht weglassen: Die Kürzung kommt zusätzlich zum Ärger, und bei schlecht gedämmten Gebäuden kann der Mieter den richtigen, höheren Anteil verlangen.

Gilt das auch für Fernwärme und Wärmepumpe?

Für Wärmepumpen mit Strom fällt kein CO₂-Preis nach diesem Gesetz an. Mehr zu dieser Heizart im Ratgeber Wärmepumpe. Bei Fernwärme hängt es davon ab, womit sie erzeugt wird. Ihr Messdienst oder Ihre Verwaltung weiß, ob in Ihrem Fall CO₂-Kosten ausgewiesen werden.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.