Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht

Drei Unterlagen. Mehr braucht die Nebenkostenabrechnung nicht.

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, muss keine Flächen ausmessen und keine Miteigentumsanteile nachrechnen. Die Verwaltung hat die Verteilung längst vorgenommen – drei Dokumente reichen.

Drei Dokumente für die Nebenkostenabrechnung: Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung, Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt und die Summe der tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen des Mieters.
Mehr als diese drei Unterlagen braucht die Nebenkostenabrechnung einer vermieteten Eigentumswohnung nicht.

Die Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung

Das wichtigste Dokument ist die Hausgeldabrechnung der WEG-Verwaltung für den betreffenden Abrechnungszeitraum – die Jahresabrechnung, nicht der Wirtschaftsplan. Sie weist die tatsächlich angefallenen Kosten der Gemeinschaft aus, aufgeteilt nach Kostenarten und bereits nach Miteigentumsanteilen oder dem in der Teilungserklärung vereinbarten Schlüssel verteilt.

Genau darin liegt der Vorteil gegenüber Vermietern eines ganzen Hauses: Die Verwaltung hat die Verteilung bereits vorgenommen. Sie müssen die Gesamtkosten des Gebäudes nicht selbst auf Ihre Einheit umrechnen, sondern übernehmen die Zeile, die Ihre Wohnung betrifft. Was Sie selbst noch tun müssen: aus dieser Zeile die nicht umlagefähigen Posten herausrechnen und die verbleibenden Kosten auf den Mieter verteilen.

Liegt Ihnen nur der Wirtschaftsplan vor, reicht das nicht. Der Wirtschaftsplan ist eine Vorausschau auf das kommende Jahr, keine Abrechnung tatsächlicher Kosten. Erst die Jahresabrechnung der WEG, meist nach der Eigentümerversammlung erstellt, liefert die Zahlen, die Sie brauchen.

Der Grundbesitzabgabenbescheid

Die Grundsteuer ist zwar Teil des Hausgeldes, wird von vielen Verwaltungen aber gar nicht oder nicht klar erkennbar in der Hausgeldabrechnung ausgewiesen – sie wird oft direkt von der Stadt an den einzelnen Eigentümer festgesetzt.

Maßgeblich ist der aktuelle Grundbesitzabgabenbescheid Ihrer Stadt oder Gemeinde, nicht der vom Vorjahr. Seit der Grundsteuerreform haben sich die Beträge vielerorts deutlich verschoben, in beide Richtungen.

Taucht die Grundsteuer in der Hausgeldabrechnung auf, gleichen Sie den dortigen Betrag mit dem Bescheid ab. Weichen sie voneinander ab, ist meist der Bescheid maßgeblich – die Hausgeldabrechnung kann veraltete oder gerundete Werte enthalten.

Die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen

Für die Gegenrechnung brauchen Sie die Summe der Vorauszahlungen, die Ihr Mieter im Abrechnungszeitraum tatsächlich gezahlt hat – nicht die im Mietvertrag vereinbarte Summe. Gab es Zahlungsrückstände, eine unterjährige Anpassung oder Monate mit Nichtzahlung, muss das in der tatsächlichen Summe stecken. Ziehen Sie diese Zahlen am besten direkt aus Ihrem Mietkonto oder den Kontoauszügen, nicht aus dem Mietvertrag.

Werkzeug auf dieser Seite

Drei Unterlagen hochladen oder eintragen – fertig ist die Abrechnung.

Laden Sie die Hausgeldabrechnung hoch, tragen Sie die Grundsteuer aus dem Bescheid und die geleisteten Vorauszahlungen ein. Das Werkzeug trennt automatisch umlagefähige von nicht umlagefähigen Positionen und erzeugt daraus die fertige Abrechnung. Rechnen und Vorschau kosten nichts.

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Was Sie ausdrücklich nicht brauchen

Drei Angaben, nach denen Vermieter regelmäßig suchen, obwohl sie für die Nebenkostenabrechnung einer Eigentumswohnung nicht nötig sind:

Häufige Fragen zu den Unterlagen

Was, wenn die Hausgeldabrechnung noch nicht vorliegt?

Ihre Frist gegenüber dem Mieter läuft unabhängig davon, wann die Hausgeldabrechnung bei Ihnen eintrifft. Kommt sie regelmäßig knapp, rechnen Sie notfalls anhand eigener Unterlagen ab und korrigieren später inhaltlich – das ist zulässig, eine formelle Korrektur nach Fristablauf dagegen nicht.

Reicht eine Kopie der Hausgeldabrechnung, oder brauche ich das Original?

Eine Kopie oder ein digitaler Scan genügt für Ihre eigene Abrechnung. Verlangt Ihr Mieter Belegeinsicht, zeigen Sie ihm die Originalbelege bzw. die Abrechnung im Original oder als beglaubigte Kopie, je nach Zumutbarkeit.

Was, wenn die Vorauszahlungen unterjährig angepasst wurden?

Dann verwenden Sie für jeden Monat die tatsächlich geltende Höhe und addieren die Summe über den gesamten Zeitraum. Eine nachträgliche Erhöhung wirkt nicht rückwirkend auf bereits vergangene Monate.

Muss ich Belege für jede einzelne Kostenposition sammeln?

Für die eigene Abrechnung reicht die Hausgeldabrechnung als Sammelnachweis. Belege für einzelne Rechnungen liegen bei der Verwaltung und werden erst bei einem Einsichtsverlangen des Mieters relevant – dann i. d. R. bei der Verwaltung, nicht bei Ihnen persönlich.

Muss ich meinem Mieter diese Unterlagen zeigen, wenn er fragt?

Ja. Ihr Mieter kann Einsicht in die Belege verlangen (§ 259 BGB), und bis Sie sie ihm vorlegen, darf er eine Nachzahlung zurückhalten – die Abrechnung ist dann zwar wirksam, aber nicht fällig. Es geht um dieselben drei Unterlagen: Einzelabrechnung der Hausverwaltung, Grundsteuerbescheid der Gemeinde und Heizkostenabrechnung des Messdienstes.

Am einfachsten legen Sie Einzelabrechnung und Heizkostenabrechnung gleich bei; dann ist die Frage erledigt, bevor sie kommt. Den Grundsteuerbescheid sollten Sie dagegen nicht mitschicken: Er nennt Angaben zu Ihrem Eigentum, die Ihren Mieter nichts angehen. Halten Sie ihn bereit und zeigen Sie ihn auf Verlangen.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Sorgfältig zusammengestellt, ersetzt im Einzelfall aber keine Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei für Mietrecht, den Mieterverein oder Haus & Grund. Rechtsprechung und Gesetzeslage ändern sich.

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Rechnen und Vorschau kosten nichts.

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