Anpassung der Vorauszahlung: kostenloses Musterschreiben
Nach einer Abrechnung dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung in Textform anpassen. Angemessen ist genau ein Zwölftel der abgerechneten Kosten. Kostenloses Musterschreiben, ohne Anmeldung: ausfüllen, als PDF sichern, abschicken. Textform genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig.
Zwei Fehler, die die Anpassung unwirksam machen: ein pauschaler Sicherheitszuschlag über das Zwölftel hinaus (BGH VIII ZR 195/07) und eine formell fehlerhafte Abrechnung als Grundlage. Wirksam wird die Anpassung sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Wenn Sie die Abrechnung mit unserem Werkzeug erstellt haben, steht dieser Absatz dort bereits im Mieterbrief – dieses Formular ist für den Fall, dass Sie ihn nachträglich oder getrennt versenden.
www.hausgeldpilot.de
Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters
Die Anpassung braucht eine Abrechnung als Grundlage
Nach § 560 Abs. 4 BGB dürfen beide Seiten die Vorauszahlung nur
nach einer Abrechnung anpassen – und angemessen ist ein
Zwölftel der abgerechneten Jahreskosten. Ein Sicherheitszuschlag
obendrauf macht die Anpassung unwirksam (BGH VIII ZR 195/07). Ist die
zugrunde liegende Abrechnung formell fehlerhaft, trägt sie die
Anpassung ebenfalls nicht.
Wenn die Abrechnung noch fehlt: Sie können sie hier aus der Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung jetzt berechnen – das Werkzeug schlägt die neue Vorauszahlung gleich mit vor. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Nebenkostenvorauszahlung anpassen.
Wenn die Abrechnung noch fehlt: Sie können sie hier aus der Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung jetzt berechnen – das Werkzeug schlägt die neue Vorauszahlung gleich mit vor. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Nebenkostenvorauszahlung anpassen.