Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht

Anpassung der Vorauszahlung: kostenloses Musterschreiben

Nach einer Abrechnung dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung in Textform anpassen. Angemessen ist genau ein Zwölftel der abgerechneten Kosten. Kostenloses Musterschreiben, ohne Anmeldung: ausfüllen, als PDF sichern, abschicken. Textform genügt, eine Unterschrift ist nicht nötig.

Zwei Fehler, die die Anpassung unwirksam machen: ein pauschaler Sicherheitszuschlag über das Zwölftel hinaus (BGH VIII ZR 195/07) und eine formell fehlerhafte Abrechnung als Grundlage. Wirksam wird die Anpassung sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Wenn Sie die Abrechnung mit unserem Werkzeug erstellt haben, steht dieser Absatz dort bereits im Mieterbrief – dieses Formular ist für den Fall, dass Sie ihn nachträglich oder getrennt versenden.
Direkt im Browser ausfüllen. Nichts wird übertragen oder gespeichert.
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Absender und Empfänger
Grundlage
Schreiben

Betreff: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung

Sehr geehrte ,

mit der Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum bis habe ich Ihnen die tatsächlich angefallenen Kosten mitgeteilt. Sie belaufen sich auf Euro.

Auf dieser Grundlage passe ich die monatliche Vorauszahlung nach § 560 Abs. 4 BGB ab dem von bisher Euro auf Euro an. Der Betrag entspricht einem Zwölftel der abgerechneten Kosten; ein Sicherheitszuschlag ist darin nicht enthalten.

Ihre monatliche Gesamtmiete beträgt ab diesem Zeitpunkt Euro (Nettokaltmiete Euro zuzüglich Vorauszahlung Euro). Bitte ändern Sie Ihren Dauerauftrag entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters
Die Anpassung braucht eine Abrechnung als Grundlage Nach § 560 Abs. 4 BGB dürfen beide Seiten die Vorauszahlung nur nach einer Abrechnung anpassen – und angemessen ist ein Zwölftel der abgerechneten Jahreskosten. Ein Sicherheitszuschlag obendrauf macht die Anpassung unwirksam (BGH VIII ZR 195/07). Ist die zugrunde liegende Abrechnung formell fehlerhaft, trägt sie die Anpassung ebenfalls nicht.

Wenn die Abrechnung noch fehlt: Sie können sie hier aus der Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung jetzt berechnen – das Werkzeug schlägt die neue Vorauszahlung gleich mit vor. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Nebenkostenvorauszahlung anpassen.