Kündigungsbestätigung: kostenloses Muster
Ihr Mieter hat gekündigt. Mit diesem Schreiben bestätigen Sie den Zugang, halten das Ende des Mietverhältnisses fest und regeln gleich die Übergabe. Das Musterschreiben kostet nichts und ist in zwei Minuten fertig. Schicken Sie es als Ausdruck – der Zugang muss später nachweisbar sein.
Warum sich das lohnt: Streit über das Beendigungsdatum entsteht fast immer dadurch, dass niemand den Zugang der Kündigung dokumentiert hat. Die gesetzliche Kündigungsfrist des Mieters beträgt drei Monate zum Monatsende, wobei die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen muss. Halten Sie beides schriftlich fest – und vereinbaren Sie den Übergabetermin gleich mit, solange beide Seiten kooperativ sind.
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Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters
Nach dem Auszug: die Betriebskostenabrechnung
Auch wenn ein Mietverhältnis mitten im Jahr endet, muss abgerechnet
werden – anteilig für die Zeit, in der Ihr Mieter die Wohnung
hatte. Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB läuft dabei
ab dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht ab dem Auszug: Beim
Kalenderjahr bleibt es also beim 31. Dezember des Folgejahres, auch wenn
der Mieter schon im März ausgezogen ist. Sie müssen die Abrechnung
nicht vorziehen – und können es meist auch nicht, weil die
Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung erst im Folgejahr kommt.
Eines lässt sich dagegen nicht nachholen: die Ablesung der Heiz- und Warmwasserzähler. Die gehört vor die Wohnungsübergabe – dafür gibt es das Formular Zwischenablesung anfordern. Liegen später alle Zahlen vor, können Sie hier die Nebenkostenabrechnung erstellen; was es mit der Frist auf sich hat, steht im Ratgeber zur Frist für die Nebenkostenabrechnung.
Eines lässt sich dagegen nicht nachholen: die Ablesung der Heiz- und Warmwasserzähler. Die gehört vor die Wohnungsübergabe – dafür gibt es das Formular Zwischenablesung anfordern. Liegen später alle Zahlen vor, können Sie hier die Nebenkostenabrechnung erstellen; was es mit der Frist auf sich hat, steht im Ratgeber zur Frist für die Nebenkostenabrechnung.