Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht

Kündigungsbestätigung: kostenloses Muster

Ihr Mieter hat gekündigt. Mit diesem Schreiben bestätigen Sie den Zugang, halten das Ende des Mietverhältnisses fest und regeln gleich die Übergabe. Das Musterschreiben kostet nichts und ist in zwei Minuten fertig. Schicken Sie es als Ausdruck – der Zugang muss später nachweisbar sein.

Warum sich das lohnt: Streit über das Beendigungsdatum entsteht fast immer dadurch, dass niemand den Zugang der Kündigung dokumentiert hat. Die gesetzliche Kündigungsfrist des Mieters beträgt drei Monate zum Monatsende, wobei die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen muss. Halten Sie beides schriftlich fest – und vereinbaren Sie den Übergabetermin gleich mit, solange beide Seiten kooperativ sind.
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Absender und Empfänger
Kündigung und Termine
Schreiben

Betreff: Bestätigung Ihrer Kündigung

Sehr geehrte ,

hiermit bestätige ich den Zugang Ihrer Kündigung vom , bei mir eingegangen am . Das Mietverhältnis endet damit zum .

Für die Rückgabe der Wohnung schlage ich den um Uhr vor. Bitte bestätigen Sie mir diesen Termin oder nennen Sie eine Alternative. Wir erstellen dabei ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsseln; bringen Sie bitte alle Schlüssel mit.

Die Wohnung ist besenrein und geräumt zu übergeben. Bitte teilen Sie mir bis dahin Ihre neue Anschrift mit, damit ich Ihnen die Betriebskostenabrechnung und die Kautionsabrechnung zusenden kann.

Die Kaution rechne ich ab, sobald alle Ansprüche feststehen. Für die noch ausstehende Betriebskostenabrechnung darf ich einen angemessenen Teil zurückbehalten; den Rest erhalten Sie zeitnah zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters
Nach dem Auszug: die Betriebskostenabrechnung Auch wenn ein Mietverhältnis mitten im Jahr endet, muss abgerechnet werden – anteilig für die Zeit, in der Ihr Mieter die Wohnung hatte. Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB läuft dabei ab dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht ab dem Auszug: Beim Kalenderjahr bleibt es also beim 31. Dezember des Folgejahres, auch wenn der Mieter schon im März ausgezogen ist. Sie müssen die Abrechnung nicht vorziehen – und können es meist auch nicht, weil die Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung erst im Folgejahr kommt.

Eines lässt sich dagegen nicht nachholen: die Ablesung der Heiz- und Warmwasserzähler. Die gehört vor die Wohnungsübergabe – dafür gibt es das Formular Zwischenablesung anfordern. Liegen später alle Zahlen vor, können Sie hier die Nebenkostenabrechnung erstellen; was es mit der Frist auf sich hat, steht im Ratgeber zur Frist für die Nebenkostenabrechnung.