Frist für 2025: 31. Dezember 2026 – danach ist Ihre Nachforderung weg, das Guthaben nicht

Kautionsabrechnung: kostenlose Vorlage

Nach dem Auszug wollen beide Seiten dasselbe wissen: Was bleibt von der Kaution? Diese Aufstellung beantwortet es nachvollziehbar – mit Beleg zu jedem Abzug. Die Vorlage ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar: ausfüllen, als PDF sichern, ein Ausdruck für den Mieter, einer für Ihre Unterlagen.

Der häufigste Streitpunkt: die noch offene Betriebskostenabrechnung. Sie dürfen dafür einen angemessenen Teil zurückbehalten, aber nicht die ganze Kaution und nicht unbegrenzt. Rechnen Sie ab, sobald die Abrechnung vorliegt – das Formular hat dafür eine eigene Zeile.
Ausfüllen, dann Als PDF herunterladen – das liefert ein sauberes Blatt.
Beim Drucken die Kopf- und Fußzeilen im Druckfenster abschalten, sonst stehen dort Adresse und Uhrzeit.
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Kautionsabrechnung

Abrechnung der Mietsicherheit nach Beendigung des Mietverhältnisses

Mietverhältnis
Kaution
Abzüge
GrundBeleg / RechnungBetrag €
Auszahlung
Der Vermieter darf die Sicherheit nur für Fälligkeiten aus dem Mietverhältnis einbehalten, die ihm tatsächlich zustehen. Für noch nicht abgerechnete Betriebskosten kann ein angemessener Teil zurückbehalten werden, bis die Abrechnung vorliegt; der Rest ist unverzüglich auszuzahlen. Eine feste gesetzliche Frist für die Abrechnung gibt es nicht – üblich sind drei bis sechs Monate. Die Kaution ist nach § 551 Abs. 3 BGB verzinslich anzulegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters
Erst abrechnen, dann die Kaution auszahlen Solange die Betriebskostenabrechnung für das letzte Mietjahr noch aussteht, dürfen Sie einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten – aber eben nur einen Teil, und nur so lange, bis die Abrechnung vorliegt. Der Einbehalt braucht also eine Abrechnung, auf die er zuläuft; ohne sie fehlt ihm die Grundlage.

Praktisch heißt das: Rechnen Sie ab, sobald die Hausgeldabrechnung Ihrer Verwaltung da ist, und zahlen Sie den Rest der Kaution dann in einem Zug aus. Die Betriebskostenabrechnung für Ihre Eigentumswohnung entsteht aus derselben Hausgeldabrechnung, die Sie ohnehin von der Verwaltung bekommen.