Frist für den Abrechnungszeitraum 2025: 31. Dezember 2026. Danach ist Ihre Nachforderung ausgeschlossen – ein Guthaben bleibt geschuldet.

Vier Angaben, ohne die Ihre Abrechnung unwirksam ist

Eine Betriebskostenabrechnung ist nur wirksam, wenn ein durchschnittlicher Mieter sie ohne Hilfsmittel nachvollziehen kann. Fehlt eine der vier Pflichtangaben, gilt sie als nicht erstellt – mit allen Folgen für die Frist.

Was hineingehört

Formeller oder inhaltlicher Fehler – ein wichtiger Unterschied

Ein formeller Fehler, etwa eine fehlende Kostenaufstellung oder ein nicht erläuterter Verteilerschlüssel, macht die Abrechnung insgesamt unwirksam. Nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist lässt sich das nicht mehr heilen. Rechtlich haben Sie dann schlicht nicht abgerechnet.

Ein inhaltlicher Fehler, etwa ein falscher Betrag oder ein zu Unrecht umgelegter Posten, macht die Abrechnung dagegen nicht unwirksam. Er wird korrigiert – allerdings nach Fristablauf nur noch zugunsten des Mieters.

Was Sie nicht brauchen

Wer eine Eigentumswohnung vermietet, muss weder Wohnflächen noch Miteigentumsanteile heraussuchen. Die Verwaltung hat die Verteilung in der Hausgeldabrechnung bereits vorgenommen; Sie übernehmen das Ergebnis für Ihre Einheit. Was Sie zusätzlich brauchen, ist der Grundsteuerbescheid Ihrer Stadt und die Summe der Vorauszahlungen Ihres Mieters.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Sorgfältig zusammengestellt, ersetzt im Einzelfall aber keine Beratung durch eine Fachanwaltskanzlei für Mietrecht, den Mieterverein oder Haus & Grund. Rechtsprechung und Gesetzeslage ändern sich.

Hausgeldabrechnung hochladen, Positionen prüfen, Brief ausdrucken.
Rechnen und Vorschau kosten nichts.

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