Wohnungsgeberbestätigung
Ohne dieses Blatt kann sich Ihr Mieter nicht anmelden. Sie müssen es ihm nach dem Einzug aushändigen – der Mietvertrag reicht der Meldebehörde ausdrücklich nicht.
Frist: Ihr Mieter muss sich binnen zwei Wochen nach dem Einzug anmelden und braucht die Bestätigung dafür. Manche Meldebehörden bestehen auf ihrem eigenen Vordruck – ein Blick auf die Seite Ihrer Stadt kostet zwei Minuten. Inhaltlich verlangt § 19 BMG immer dieselben Angaben, die hier abgefragt werden.
Wohnungsgeberbestätigung
Bestätigung des Einzugs nach § 19 Bundesmeldegesetz
Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen,
wenn ein tatsächlicher Bezug der Wohnung weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen, die
falsche oder die nicht rechtzeitige Bestätigung des Einzugs können mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro
geahndet werden.
Ort, Datum
Unterschrift des Wohnungsgebers