Anpassung der Vorauszahlung
Nach einer Abrechnung dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung in Textform anpassen. Angemessen ist genau ein Zwölftel der abgerechneten Kosten.
Zwei Fehler, die die Anpassung unwirksam machen: ein pauschaler Sicherheitszuschlag über das Zwölftel hinaus (BGH VIII ZR 195/07) und eine formell fehlerhafte Abrechnung als Grundlage. Wirksam wird die Anpassung sinnvollerweise ab dem übernächsten Monat nach Zugang. Wenn Sie die Abrechnung mit unserem Werkzeug erstellt haben, steht dieser Absatz dort bereits im Mieterbrief – dieses Formular ist für den Fall, dass Sie ihn nachträglich oder getrennt versenden. Mehr zum rechtlichen Hintergrund: Vorauszahlung nach der Abrechnung anpassen.
Ort, Datum
Unterschrift des Vermieters